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Waldbewertung
(Waldgrundstücke, ganze Forstbetriebe):
Zum Zwecke von Veräußerung, Ankauf, Erbaufteilungen. Vergütung nach Fläche und Schwierigkeitsgrad.
Schadensgutachten z.B. bei Folgeschäden durch Sturmwurf (Nachbarschaftsschutzwald), Grundwasserabsenkungen, Waldbrand und andere Schäden durch fremde Verursacher.
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